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Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Wir sind ein zertifiziertes Unternehmen, welches nach der neuen

DIN 14676 Rauchwarnmelder verbauen und warten darf.

Das müssen Sie wissen:

  • In allen Wohnungen müssen funktionsfähige Rauchmelder installiert sein (seit dem 01. Januar 2012)
  • Installationspflicht gilt für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Eine jährliche Inspektion ist Pflicht
  • Wir verbauen nur Rauchmelder mit dem "Q-Label", dieses steht für Qualität und bezeichnet eine Rauchwarnmeldegeneration die härtere Prüfverfahren als der Standard erreicht
  • Unsere Rauchmelder haben eine Batterielaufleistung von 10 Jahren, Sie müssen in diesem Zeitraum die Batterie nicht wechseln

Wenn Sie Mieter sind, übernimmt die Kosten Ihr Vermieter.